Wohngeld

Um Wohngeld beziehen zu können muss die Wohnung für die dieses beantragt wird der Hauptwohnsitz

Um ab Einzug Wohngeld zu Erhalten raten wir bereits ab dem Zeitpunkt des Wissens um den neuen Wohnort einen formlosen Antrag bei der Kommune in der sich die wohnung befindet zu stellen. Dafür sind zunächst weder Mietvertrag noch meldebescheinigung notwendig. Der Antrag muss spätestens zum Ende des Ersten Monats für den Wohngeld beantragt wird bei der Kommune eingehen.

Um Wohngeld beantragen zu können muss die Antragstellende Person ein Einkommen vorweisen können mit dem sie theorethisch ihren Lebensunterhalt . Dabei wird das Taschengeld nicht als Einkommen betrachtet. Der Nachweis über den Erhalt des Kindergeldes ist dagegen ein ausreichender Einkommensnachweis der mit dem Wohngeld beandtragt werden kann.